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Die Klasse 11b besuchte im Rahmen des WR-Unterrichts eine Gerichtsverhandlung, in der eine vorsätzliche Körperverletzung und ein Diebstahl verhandelt wurden. Da das Opfer allerdings in der Zeugenbefragung angab, gar nicht geschlagen worden zu sein und auch nach der Vernehmung weiterer Zeugen dem Gericht nicht genug Beweise für beide Taten vorlagen, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse.

 

Von Alexandra Fuß